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AGB

1. Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit eines Konzept- und Realisierungsbüros, die diese auf den Gebieten des Coachings, Beratung, Produkt- und Markenentwicklung, Kommunikations- und Marketingumsetzung im Kernbereich Hotellerie oder anderen Bereichen für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Zudem bietet das Konzept- und Realisierungsbüro die Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen an.

 

2. Präsentation

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die unikateur GmbH, mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags, soweit nicht anders vereinbart, auf die Projektvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der unikateur GmbH im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Nichtbeauftragung bei der unikateur GmbH. Werden die im Zuge einer Präsentation der unikateur GmbH eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht von der unikateur GmbH gestalteten Werbemittel verwertet, so ist die unikateur GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Jegliche Weitergabe von Präsentationsunterlagen inkl. Dateien an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder ähnliches ist ohne ausdrückliche Zustimmung der unikateur GmbH unzulässig. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen beauftragt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.

 

3. Treuebindung an den Auftraggeber

Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die unikateur GmbH zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausreichenden Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die unikateur GmbH. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

 

4. Werbeträger

Aufträge erteilt das Konzept- und Realisierungsbüro im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden optimalsten tariflichen Bedingungen. Auf Wunsch und nach Vereinbarung können Aufträge auf fremden Namen und fremde Rechnung realisiert werden.

 

5. Konkurrenzausschluss 

Die unikateur GmbH gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen nur im Rahmen eines Angebotsvertrags. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die unikateur GmbH korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Vertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes kein anderes Unternehmen gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung zu beauftragen.

 

6. Geheimhaltungspflicht

Die unikateur GmbH ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Gleiches gilt für den Auftraggeber, Stillschweigen über die Geschäftsgeheimnisse der unikateur GmbH zu wahren. Soweit die unikateur GmbH dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die unikateur GmbH diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht für die unikateur GmbH, Dritte und den Auftraggeber auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die unikateur GmbH im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Agentur.

 

8. Kennzeichnung

Die unikateur GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die unikateur GmbH und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dadurch dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht. Die unikateur GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internetauftritt (Website) mit Namen, Firmenlogo, Bildmotiven und erläuternden Texten auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

9. Terminvereinbarung und Stornogebühren

Zur Abwicklung des Projekts wird ein Projektplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Etwaige Abweichungen müssen in einem angemessenen Zeitraum schriftlich mitgeteilt werden. Termine können mit einer Frist von 14 Tagen kostenlos storniert werden. Eine kostenfreie Verschiebung ist sieben Tage vor dem Termin möglich. Der Termin muss innerhalb der folgenden vier Wochen stattfinden. Bei einer Absage bis zu sieben Tage vorher wird der Termin zu 100% in Rechnung gestellt. Sind Anreise- und Hotelübernachtungskosten bereits entstanden, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

10. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrages wird in einer Leistungsübersicht zusammengefasst und bildet die Grundlage für Kalkulationen. Über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Die unikateur GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Der Kunde wird der unikateur GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der unikateur GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

11. Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungen inhaltlicher oder struktureller Art (Autorenkorrekturen) werden gesondert berechnet und beeinflussen evtl. die Terminvereinbarung. Zur Einhaltung der Terminvereinbarung notwendige Mehrarbeit wird gesondert berechnet.

 

12. Internet und Online-Marketing

Wenn die unikateur GmbH dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet- Domains pflegt, ist die unikateur GmbH im Verhältnis zur United Domains, DENIC, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die unikateur GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde der unikateur GmbH hiermit im Innenverhältnis frei.

 

13. Inhalte von Websites und Social-Media-Kanälen

Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die unikateur GmbH findet nicht statt. Die unikateur GmbH überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist die unikateur GmbH berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Wenn die unikateur GmbH aus den beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber der unikateur GmbH zur Leistung verpflichtet. Der Kunde stellt der unikateur GmbH im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

 

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, usw.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist die unikateur GmbH berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

Die unikateur GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, die unikateur GmbH handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung durch die unikateur GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. Die unikateur GmbH haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der unikateur GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Die unikateur GmbH haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten, etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die unikateur GmbH haftet auch nicht für den Inhalt der über die unikateur GmbH vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung des unikateur-Systems, insbesondere aus den über die unikateur GmbH bezogenen Texten oder Programmen bestehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn der Teilnehmer über die unikateur GmbH auf Informationssysteme zugreift, geschieht dies auf Kosten und auf das alleinige Risiko des Kunden. Jede Verantwortung von der unikateur GmbH für Art, Umfang und Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von der unikateur GmbH für den Kunden erbracht worden sind, ist ausgeschlossen. Die unikateur GmbH haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze. 

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von der unikateur GmbH gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde alleine. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit nicht die unikateur GmbH die Datensicherung für den Kunden übernommen hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde an die unikateur GmbH Daten übermittelt. In einem solchen Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei der unikateur GmbH werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an die unikateur GmbH zu übertragen.

 

Die unikateur GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte.

 

Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die unikateur GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die unikateur GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die unikateur GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

14. Abnahme

Sämtliche Leistungen von der unikateur GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und binnen maximal 3 Tagen, falls keine anderen Zeiträume vereinbart wurden, freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von der unikateur GmbH wird der Kunde selbst überprüfen lassen. Wünscht der Kunde die Überprüfung durch die unikateur GmbH, so hat der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der unikateur GmbH mit Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

 

15. Zahlung

Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen an: Bei Auftragsvergabe wird nach Rücksprache oder mind. ab Beträgen über 1.200 € über eine Anzahlungsrechnung in Tranchen vergütet. Bei Auftragserteilung wird ein SEPA- Lastschriftmandat der unikateur GmbH erteilt, sodass die Beträge nach erbrachter Leistung bis zu einem Volumen von 5.000 € eingezogen werden können. Wird die Lastschrift nicht erfolgreich eingezogen oder wird der Betrag vom Kunden wieder zurückgeholt, gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10% p.a. als vereinbart. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat das Konzept- und Realisierungsbüro für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichen- rechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

 

Rechnungen sind ab Erhalt der Rechnung sofort zu entrichten. Sollte die Zahlungsfrist von 30 Tagen verstreichen, erfolgt die erste Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung innerhalb von fünf Werktagen, anschließend folgt die zweite Mahnung mit 5 % Verzugszinsen und 5 € Mahngebühren und nach weiteren fünf Werktagen die dritte Mahnung durch ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen. Der Kunde hat unverzüglich schriftlich Mitteilung darüber zu machen, wenn Liquiditätsprobleme vorliegen. Ebenfalls hat der Kunde die unikateur GmbH schriftlich über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu benachrichtigen.

 

16. Gewährleistung und Schadenersatz

Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem Handeln durch die unikateur GmbH zur Geltendmachung.

 

17. Haftung

Wird die unikateur GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Kunde die unikateur GmbH ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter wettbewerbs- und urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunde zu vertreten hat.

 

18. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist die unikateur GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu unikateur-Systemen sofort zu sperren. Falls keine Vertragsdauer vereinbart wurde, gilt: die auf den Kündigungszeitpunkt folgenden drei vollständigen Monate werden für die Abwicklung der Zusammenarbeit und die zielführende Übergabe an den Kunden und/oder einen vom Kunden zu benennenden Marketingdienstleister verwendet. Die vereinbarten Beauftragungen stehen der unikateur GmbH in diesen drei Monaten unverändert zu. Weiter wird vereinbart, dass die Beauftragung innerhalb des vereinbarten Projektplans umgesetzt wird. Kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung im Projekt aufgrund Dritter (z.B. fehlende Genehmigungen), kann die Projektbeauftragung um max. ein Jahr verschoben werden. Andernfalls entfällt ein Schadensersatz in Höhe von 30 % der beauftragten Summe an. Der Kunde hat die unikateur GmbH unmittelbar schriftlich zu benachrichtigen.

 

(Stand: 01.03.2023)

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